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   BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91   

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BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91 (https://dejure.org/1991,2061)
BayObLG, Entscheidung vom 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91 (https://dejure.org/1991,2061)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juni 1991 - BReg. 2 Z 49/91 (https://dejure.org/1991,2061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Aufteilung von Kosten gerichtlicher Verfahren unter Wohnungseigentümern; Anforderungen an Wirtschaftsplan; Erforderlichkeit von Angaben darüber, nach welchen Maßstäben ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1360
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
    Denn der Eigentümerbeschluß über die inzwischen vorgenommene Jahresabrechnung 1989 ist ebenfalls angefochten worden (vgl. BGHZ 106, 113/116).
  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
    Ein Ersatzanspruch kann nämlich nicht von einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden, sondern setzt wie ein Ersatzanspruch gegen den Verwalter einen ermächtigenden Eigentümerbeschluß voraus (BGHZ 106, 222).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
    a) Gemäß § 16 Abs. 5 WEG sind die Kosten gerichtlicher Verfahren nach § 43 WEG nicht Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn von § 16 Abs. 2 WEG (BayObLGZ 1987, 86/92).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
    Beim Wirtschaftsplan führt deshalb das Fehlen von Einzelberechnungen zur Ungültigerklärung des allein auf den Gesamtwirtschaftsplan beschränkten Eigentümerbeschlusses (anders für die Jahresabrechnung BayObLGZ 1989, 310/313 ff.).
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 83/90

    Wie werden die Kosten von Gerichtsverfahren auf die Wohnungseigentümer verteilt?

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat festgehalten (Beschluß vom 9.8.1990 BReg. 2 Z 83/90).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 71/90

    Wohnungseigentum; Verwalter; Wohnanlage; Abrechnung; Jahresabrechnung; Sollstand;

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
    Denn erst durch einen Eigentümerbeschluß über die jeden einzelnen Wohnungseigentümer treffende Zahlungspflicht wird die Wohngeldschuld fällig (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa BayObLG WuM 1990, 455).
  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 6/83
    Auszug aus BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
    b) Zur Entlastung des Verwaltungsbeirats hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend dargelegt, daß der Eigentümerbeschluß über die Entlastung inhaltlich den Verzicht auf bis dahin entstandene und erkennbare Schadensersatzansprüche bedeutet (BayObLGZ 1983, 314/318; BayObLG WE 1989, 144/145).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

    Wenn jedoch die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (BayObLG NJW-RR 2004, 1378, 1380; WE 1999, 147; NJW-RR 1991, 1360 f.; KG NJW-RR 1995, 357; Palandt - Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur im Einzelnen umstritten, ob beim Wirtschaftsplan - anders als bei der Jahresabrechnung - das Fehlen von Einzelberechnungen grundsätzlich zur Ungültigkeit eines allein auf den Gesamtwirtschaftsplan beschränkten Beschlusses zu führen hat, da beim Wirtschaftsplan erst durch einen Eigentümerbeschluss über die jeden einzelnen Wohnungseigentümer treffende Zahlungspflicht die Wohngeldschuld fällig wird, während bei der Jahresabrechnung der Beschluss allein über die Jahresgesamtabrechnung für sich Wirksamkeit haben kann, da er das Gesamtergebnis jedem weiteren Streit entzieht und damit eine Grundlage für die Einzelabrechnungen bildet (vgl. im Einzelnen Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 27; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 26; BayObLG WuM 1991, 443; Kammergericht WuM 1991, 224).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Die Rechtsauffassung des Landgerichts entspricht zwar der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1987, 86/92; BayObLG WuM 1990, 176 ; WuM 1991, 443); der Senat hält aber an dieser Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Kammergericht (Beschluss vom 30.3.1992 Az. 24 W 6339/91) nicht mehr fest.

    (2) Von diesem überwiegend als richtig anerkannten Grundsatz hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung insbesondere folgende Ausnahmen für erforderlich gehalten: Zum einen bei Ausgaben, die nicht das gemeinschaftliche Eigentum, sondern das Sondereigentum einzelner oder aller Wohnungseigentümer betreffen, weil es sich hierbei nicht um Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 16 Abs. 2 WEG handele (BayObLG WuM 1990, 176 ), zum anderen bei Kosten von Gerichtsverfahren nach § 43 WEG , weil insoweit § 16 Abs. 5 WEG eine Sonderregelung treffe (BayObLGZ 1987, 86/92; BayObLG WuM 1991, 443).

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94

    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer

    In den Entscheidungen BayObLGZ 1992, 210/213 f. und WuM 1993, 486 hat der Senat im Anschluß an das Kammergericht (WuM 1992, 327 ) seine frühere Rechtsprechung (WuM 1991, 443) zu § 16 Abs. 5 WEG aufgegeben.
  • BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 200/04

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung zur Kostentragung für Instandsetzung einer

    Zwar ist eine Sonderumlage eine Ergänzung zum Wirtschaftsplan und hat deshalb grundsätzlich die auf jeden Wohnungseigentümer entfallenden Beträge anzugeben (st. Rspr. des Senats, z.B. BayObLG NJW-RR 1991, 1360 und zuletzt Beschluss des Senats vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04; a.A. KG NJW-RR 1991, 736).
  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

    Auch die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung ist für ungültig zu erklären, wenn er entgegen der im gemäß § 29 Abs. 3 WEG obliegenden Pflicht zur Prüfung der Jahresabrechnung auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und sachliche Richtigkeit deren Genehmigung empfiehlt, obwohl die Jahresabrechnung für ihn erkennbar nicht ordnungsgemäß ist und deshalb Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1360/1361; ZMR 2004, 50; OLG Düsseldorf WE 1991, 251; Niedenführ /Kümmel/Vandenhouten a.a.O. § 28 Rdn. 206 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

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  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 143/91

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über eine Sonderumlage ohne Angabe eines

    Die für den Wirtschaftsplan aufgestellten Grundsätze (vgl. zuletzt BayObLG WuM 1991, 443/444) gelten hier nicht.
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

    Zwar kommt unter gewissen Voraussetzungen auch eine Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern in Betracht (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1360 f.; OLG Düsseldorf WÜM 1998, 50/52 f.); ein solcher Anspruch setzt jedoch verschulden der Mitglieder voraus.
  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    Diese sind nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 WEG jedoch unerlässliche Bestandteile eines ordnungsmäßigen Wirtschaftsplans (vgl. BayObLGZ 2004, 374 ; BayObLG NJW-RR 1991, 1360 ; jetzt auch BGH NJW 2005, 2061 ).
  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 97/93

    Anfechtung wegen nicht erfolgter Zurückverweisung an das Amtsgericht bei

  • AG Düsseldorf, 05.07.2010 - 292a C 16167/09

    Entlastung des Verwaltungsbeirats - ordnungsgemäße Verwaltung

  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.09.2017 - 72 C 32/17

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Errichtung

  • AG Kerpen, 18.12.1996 - 15 II 27/96

    Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer

  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98

    Prognose der zu erwartenden Kosten zur Festlegung der Höhe einer Sonderumlage

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